Über DermaNet



Im Jahr 2014 und durch Kollegen Tobias Plaza, Daniel Zuder, Marguerite Krasovec Rahmann, Michael Geiges kam die Idee der Verein PsoriNet zugründen. PsoriNet beschäftigte sich ausschliesslich mit Psoriasis.
Die Idee dahinter war, niederge
lassenen Kollegen, die sich mit systemischer Therapie – insbesondere mit Biologika – beschäftigen, eine Plattform zum Austausch zu bieten. Dort konnten sich Ärzte selbst vorstellen und anführen, welche Behandlungen sie anbieten. Patienten konnten sich mithilfe dieser Plattform über das Krankheitsbild Psoriasis und dessen Therapiemöglichkeiten informieren sowie Selbsthilfegruppen und behandelnde Ärzte ausfindig machen.

In letzter Zeit ist einiges in Bewegung geraten, nicht nur bei der Psoriasis, sondern auch in anderen Bereichen der Dermatologie und die Therapien werden zunehmend komplexer. Mittlerweile stehen uns einige neue Therapiemöglichkeiten für die atopische Dermatitis (AD) zur Verfügung, ebenso gibt es im Bereich der Akne inversa und der Urtikaria neue Entwicklungen. Für Vitiligo kommen JAK-Inhibitoren infrage und bei Morbus Behçet werden wir mit Apremilast bald die erste Zulassung erhalten. Auch im Bereich der pädiatrische Dermatologie gibt es bereits einige neue Therapien und es werden noch welche dazukommen.

 



Nach rund fünf Jahren wurde im Jahr 2019 aus PsoriNet nun DermaNet, das Kompetenznetz niedergelassener Dermatologen Schweiz. Mit DermaNet haben wir ein Plattform geschaffen wo Mitglieddermatologen das sich mit der “state-of-the-art“ dermatologische Behandlungen beschäftigen und interessieren sich vorstellen und mit einander austauschen. Zusätzlich bekommen Patienten auf unserem Plattform nützliche Informationen über Ihre Krankheiten (link zur Hauptseite mit alle Krankheitsbildern) und können sich direkt mit kompetenten Kollegen kontakt aufnehmen. Leider gibt es weiterhin viele Patienten, die nicht optimal behandelt sind oder bei denen es zu Lange dauert bis die richtige Diagnose gestellt wird.


Unser Ziel ist es, unseren Patientinnen und Patienten bestmöglich zu helfen und zu unterstützen!

Vorstand

Präsident:
PD Dr. Dr. med. Ahmad Jalili
Vizepräsident:
Dr. med. Tobias Plaza
Quästor:
Dr. med. Daniel Zuder
Aktuarin:
Dr. med. Marguerite Krasovec Rahmann

Beisitzer

Dr. med. Michael Geiges
Dr. med. Peter Bures
Dr. med. Beat Keller

KassenprüferInnen

Dr. med. Jeannine Both
Dr. med. Katrin Baumann Conzett

Statuten

  1. Hinter dem Namen «DermaNet – Kompetenznetz niedergelassener Dermatologen Schweiz» steckt ein Verein mit jeweiligen Sitz am Arbeitsort des Präsidenten.
     
  2. a) Der Zweck des Netzwerkes ist die Gewährleistung der leitliniengerechten modernen dermatologischen Therapie, entsprechend dem höchsten Niveau der aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnisse, durch die niedergelassenen Dermatologen in der Schweiz. Zur Umsetzung werden regelmäßige medizinische Qualitätszirkeln durchgeführt.
    b) Ein weiterer Zweck ist die Pflege der Zusammenarbeit mit den betreuenden Ärzten anderer Fachdisziplinen, den Selbsthilfegruppen sowie die Pflege der freundschaftlichen Beziehungen unter den Mitgliedern und den dermatologischen Institutionen.

     
  3. Ordentliches Mitglied kann jeder niedergelassener Spezialist FMH für Haut- und Geschlechtskrankheiten werden, der Interesse an modernen Systemtherapien in der Dermatologie hat und diese auch in seiner Praxis/Klinik durchführt.
     
  4. Außerordentliches Mitglied kann jeder diplomierte Arzt werden, welcher sich für das Gebiet der medizinischen Dermatologie interessiert, insbesondere Ärzte in dermatologischen Kliniken und Polikliniken. Mitglieder, die ihren Beruf nicht mehr ausüben, werden Freimitglieder.
     
  5. Zu Ehrenmitgliedern können Ärzte ernannt werden, welche sich für die Fachrichtung Dermatologie eingesetzt und die Gesellschaft unterstützt haben. Sie werden nach Vorschlag vom Vorstand bei der Generalversammlung mit Abstimmung bestätigt.
     
  6. Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt durch den Beschluss der Generalversammlung. Der Ausschluss von Mitgliedern durch 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder ohne Grundangabe.
     
  7. Der Mitgliederbeitrag wird jährlich bei der Generalversammlung festgesetzt. Die ordentlichen sowie die außerordentlichen Mitglieder bezahlen den gleichen Beitrag. Die Ehren- und Freimitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
     
  8. Die Generalversammlung, der Vorstand und die Rechnungsrevisoren bilden die Vereinsorgane. Pro Halbjahr sollte ein Qualitätszirkel stattfinden sowie pro Jahr eine Generalversammlung, bei der die Abnahme der Jahresrechnung und eventuelle Wahlen vorgenommen werden. Die Mitglieder sind verpflichtet jeweils während 3 Jahren durchschnittlich mind. an einem Qualitätszirkel pro Jahr teilzunehmen.
     
  9. Eine außerordentliche Generalversammlung kann auf Antrag des Vorstandes oder der Hälfte der Mitglieder einberufen werden.
     
  10. Die Generalversammlung wird vom Vorstand einberufen. Die geschäftlichen Traktanden sind in der Einladung zu melden. Anträge für die Traktanden der ordentlichen Generalversammlung müssen dem Präsidenten in schriftlicher Form mind. 6 Wochen im Voraus eingereicht werden. Jedes ordentliche Mitglied hat 1 Stimme. Die außerordentlichen und die Freimitglieder haben kein Stimmrecht. Die Generalversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erscheinenden Mitglieder beschlussfähig. Abstimmungen und Wahlen werden mit dem einfachen Mehr der anwesenden Stimmberechtigten vollzogen. Der Beschluss über die Auflösung der Gesellschaft (§ 14) ist ausgenommen.
     
  11. Der Vorstand, welcher von der Generalversammlung jeweils auf 5 Jahre gewählt wird, besteht aus
    a) dem Präsidenten
    b) dem Vizepräsidenten
    c) dem Quästor
    c) dem Aktuar
    d) drei Beisitzern

    Der Vorstand erledigt die laufenden Geschäfte und organisiert die wissenschaftlichen Veranstaltungen.
     
  12. Die Generalversammlung wählt zwei Rechnungsrevisoren. Die Wahlperiode beträgt 5 Jahre.
     
  13. Die Auflösung der Gesellschaft und eine Änderung der Statuten bedarf der Zustimmung von 3/4 der stimmberechtigten Mitglieder. Das eventuell vorhandene Vermögen fällt der Schweizerischen Gesellschaft für Dermatologie und Venerologie (SGDV) zu.

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    Die Statuten wurden bei der Onlineversammlung (auf Grund aktuelle COVID-19 Pandemie) am 24.07.2020 einstimmig angenommen.